NaturENERGIE-FUCHSstadt

Fragen und Antworten:

 Kann ich später noch anschließen (weil ich beispielsweise erst kürzlich in eine neue Heizung investiert habe)?

-> ein kompletter Neuanschluss ist in der Regel nicht möglich – ABER sie können das Rohr jetzt ins Haus legen lassen. Der Genossenschaftsanteil muss auch gleich bezahlt werden. Die Genossenschaftsversammlung wird entscheiden müssen für wen diese Härtefallregelung gilt und ab wann ein Abnahmezwang besteht und ob und in welcher Höhe Zusatzkosten während der Nichtnutzung entstehen.

 Welche Kosten entstehen bei Anschluss eines leeren Grundstückes?

-> Kosten und evtl. Anschlussfristen soll die Genossenschaftsversammlung entscheiden

 Wann geht’s los? Wann ist‘s fertig?

-> So schnell wie möglich. Seriös nicht zu beantworten, da niemand die Verfügbarkeit von Handwerkern und Rohstoffen voraussagen kann. Wir bemühen uns jedoch um eine zügige Umsetzung. Wir werden hier natürlich sehr eng mit der Gemeinde zusammenarbeiten, um Synergien bei ohnehin anstehenden Baumaßnahmen zu nutzen.

 Wieviel Prozent müssen mitmachen, damit es zustande kommt?

-> ist schwierig zu beantworten, da es darauf ankommt wie die Abnehmer in den Straßen und im ganzen Ort verteilt sind. Je höher die Verdichtung des Teilnehmerkreises, desto wirtschaftlicher ist das Projekt.

 Es muß doch teurer werden bei weniger TN?

-> Nicht unbedingt, wenn die Abnehmer sich auf einen kleineren Bereich konzentrieren, reduzieren sich auch die Kosten sehr stark.

 Wenn durch Nahwärme nur noch wenig Abnehmer bei GASUF. Gefahr der Netzstilllegung durch GASUF?

-> Können wir nicht beantworten. Muss direkt beim Anbieter erfragt werden.

 Gibt es Übergangslösungen bei defekten alten Heizungen?

-> Wir sind im Moment dabei dafür eine Lösung z.B. mit mobilen Heizzentralen zu finden

 Ist ein gestaffelter Genossenschaftsanteil für unterschiedlichen Verbrauch vorgesehen?

-> Nein, da unterschiedliche Verbräuche über die Verbrauchskosten abgerechnet werden und damit Häuser mit höherem Verbrauch auch anteilig mehr vom Kredit abbezahlen. Lediglich bei gewerblichen oder öffentlichen Einrichtungen kann die Genossenschaftsversammlung über abweichende Genossenschaftsanteile entscheiden.

 Wie viele Meter Anschlussleitung ins Haus sind in der Anschlussgebühr beinhaltet?

-> 15 Meter (ab Grundstücksgrenze) sind inkludiert. Bei größeren Entfernungen müssen die Mehrkosten vom Eigentümer übernommen werden.

 Welche Kosten entstehen bei einer Anschlusslänge über 15 Metern?

-> Müssen wir berechnen lassen. Empfehlung von uns: Nachbaren schließen sich zusammen und führen es in Eigenregie mit einem gemieteten Bagger oder einem Kleinunternehmer aus der Region selbst durch.

 Kommen neben der Anschlussgebühr / dem Genossenschaftsanteil noch weitere Kosten auf mich zu?

-> Das Verlegen des Anschlusses incl. Aufgraben, Kernbohrung ins Haus, Zuschütten des Grabens, sowie der Anschluss des Netzes an die Übergabestation ist inkludiert. Sie zahlen die Arbeiten, die in ihrem Gebäude entstehen, um ihre bestehenden Leitungen an die Station anzuschließen. Außerdem liegt die Wiederherstellung der Außenanlagen (Pflastern, Pflanzen, …) in Ihrem Verantwortungsbereich.

 Gibt es eine individuelle Beratung im Haus. Kann diese vor der Genossenschaftsgründung sein?

-> Ja, bitte schreiben sie eine Mail an info@naturENERGIE-FUCHSstadt.de mit Angabe ihrer Telefonnummer und Adresse und welche Heizung sie im Moment betreiben. Wir melden uns dann zur Terminvereinbarung. Bevor es zur Umsetzung kommt, wird aber ohnehin ein Fachmann in jedes Haus kommen, um die individuelle Installation und den Wärmebedarf zu klären.

 Welche Profession haben die Teammitglieder?

-> Es befinden sich nicht nur Fachleute im Planungsteam. Aber wir arbeiten mit Profis zusammen wie Nahwärmenetzplanern, einem Berater vom Genossenschaftsverband, der VR Bank und bei der Umsetzung mit einem Planungsbüro und Fachfirmen. Die finanzielle Umsetzbarkeit wird vom Genossenschaftsverband geprüft. Dort wird es eine Pflichtmitgliedschaft und jährliche Prüfungen geben.

 Gibt es weitere Informationen für Leute, die nicht an den beiden Infoveranstaltungen teilnehmen konnten?

-> Bei Bedarf gibt es einen weiteren Termin in oder kurz nach den Pfingstferien.

 Wie sicher ist mein investiertes Geld?
  • -> Nach der Genossenschaftsgründung ist zunächst die Zahlung eines geringen Teilbetrags vorgesehen (die Höhe soll in der Genossenschaftsversammlung entschieden werden). Das ist nötig, damit die Genossenschaft handlungsfähig ist und erste Schritte zur Umsetzung des Projekts veranlassen kann. Der Restbetrag soll zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden. Prinzipiell haftet jedes Genossenschaftsmitglied auch nur mit seinem Genossenschaftsanteil. Ohne eine vernünftige Grundlage würde die Genossenschaft keinen Kredit in Millionen-Höhe bekommen. Auch der Genossenschaftsverband prüft zur Gründung und in jedem Folgejahr die wirtschaftliche Tragfähigkeit und steuert bei Auffälligkeiten rechtzeitig entgegen. Ihre Investition ist also in sicheren Händen.
 Was passiert, wenn sich nach der Genossenschaftsgründung herausstellt, dass ich nicht angeschlossen werden kann?

-> natürlich erhält jeder, der nicht angeschlossen werden kann, seine bereits getätigten Zahlungen zurück und wird dann natürlich auch kein Genossenschaftsmitglied sein können. Wenn es aufgrund fehlender Verdichtung zu dieser Entscheidung kommen sollte, wäre es gut, wenn bei Nachbarn Werbung betrieben wird, damit ein Anschluss vielleicht doch möglich wird.

Wie kann ich meinen zukünftigen Wärmebedarf ermitteln?

Zwar lässt sich anhand des jetzigen Verbrauchs grob ermitteln, wie viel Wärme bei Anschluss abgenommen werden muss, jedoch fand in vielen Häusern erfahrungsgemäß kein oder ein unzureichender hydraulischer Abgleich statt. Dadurch lassen sich in der Regel noch mal bis zu 15% der Wärmemenge sparen. Dieser hydraulische Abgleich wird in jedem Haus beim Anschluss durch eine Fachfirma geprüft und durchgeführt.
Als Faustformel für den Verbrauch gilt:
1 Liter Heizöl entspricht ca. 10 kWh. Da der Wirkungsgrad einer Ölheizung bei ca. 80% liegt und Sie im Gegensatz dazu im Nahwärmenetz nur die tatsächlich abgenommene Wärmemenge zahlen (Wirkungsgrad liegt hier sozusagen bei 100%) können Sie also von ca. 8 kWh pro verbrauchtem Liter Öl rechnen. Davon können Sie gegebenenfalls noch die Einsparung durch den hydraulischen Abgleich abziehen.

Wenn Sie also beispielsweise aktuell 2500 Liter Heizöl im Jahr verbrauchen, benötigen Sie voraussichtlich zwischen 17.000 und 20.000 kWh im Nahwärmenetz.

Wie funktioniert der Anschluss, wenn die Heizung unter dem Dach ist?

Prinzipiell gibt es auch hierfür technische Lösungen. Am besten wird das individuell bei einem Vorort-Termin geklärt.

Kann statt eines Grabens der Anschluss auch per Spülbohrung ins Haus gelegt werden?

Technisch ist das möglich, aber wesentlich teurer, als die übliche Verlegung. Im Einzelfall muss entschieden werden, ob das notwendig und finanziell tragbar ist. Es wäre aber auch generell denkbar bei Übernahme der Mehrkosten ein solches Verfahren anzuwenden.

Warum kann ich nicht nur den Anschluss legen und die Nahwärme später nutzen, beispielsweise wenn meine bisherige Heizung nicht mehr funktioniert?

Die Dimensionierung der Kessel und des Rohrleitungsnetzes wird aufgrund der eingegangen Anmeldungen geplant. Wird tatsächlich viel weniger Wärme abgenommen, dann funktioniert die Kostenkalkulation nicht mehr, weil die hohen Investitionskosten nicht mehr durch die geplanten Einnahmen gedeckt werden können. Zudem entstehen dadurch auch höhere Wärmeverluste in (vorübergehend) überdimensionierten Leitungen. Es bestünde die Gefahr, den Kredit nicht mehr ausreichend bedienen zu können. Es wird möglicherweise dennoch Einzelfälle geben können, bei denen ein Anschluss gelegt wird, ohne gleich Wärme abnehmen zu müssen. Die genauen Bedingungen hierfür muss die Genossenschaftsversammlung festlegen.

Wer zahlt Mehrkosten, weil die Kissinger Straße nicht von der Straßenseite, sondern von hinten angeschlossen werden soll (15 Meter Regelung)?

Die Trasse soll so nah wie möglich an die Grundstücksgrenze gelegt werden. Bei entsprechend großer Resonanz ist auch eine Anbindung straßenseitig denkbar. In Extremfällen könnten Grabungsarbeiten in Eigenregie die Kosten deutlich senken.

Wann ist der Genossenschaftsanteil fällig?

Ein Teil der geplanten 8.000€ soll kurz nach der Genossenschaftsgründung eingezahlt werden, damit die Genossenschaft handlungsfähig ist und entsprechende Planungsbüros beauftragen kann. Den genauen Zeitpunkt, sowie die Höhe der Erst- und Restzahlung legt die Genossenschaftsversammlung fest.

Woher wird der Rohstoff (Holzhackschnitzel) bezogen?

Nach Ausführungen unseres Försters wird ein Großteil über den gemeindeeigenen Wald abzudecken sein. Selbstverständlich bekommen wir das Holz zwar nicht umsonst, aufgrund der kurzen Anfahrtswege wird der Bezug aber sehr günstig sein. Bei weiterem Bedarf soll in jedem Fall bevorzugt Holz aus umliegenden Wäldern bezogen werden.

Ist es möglich auf landwirtschaftlichen Flächen alternative Brennstoffe anzubauen?

Generell soll bei der Auswahl der Brennkessel darauf geachtet werden, dass möglichst vielseitige Brennstoffe verfeuert werden können. Aufgrund des aktuell großen Angebots in den Fuschter und angrenzenden Wäldern kann man diese Variante aber zunächst zurückstellen und darauf zurückgreifen, wenn die Versorgungssituation knapp werden sollte.

Wann fällt erstmals die Grundgebühr an?

Mit Inbetriebnahme des jeweiligen Gebäudes.

Kann ich das Rohr schon jetzt verlegen, wenn ich beispielsweise meinen Hof neu mache?

Kommen Sie auf uns zu! Wenn klar sein sollte, dass der Anschluss verwirklichbar ist, könnte auch schon vorab die Leitung oder ein Leerrohr verlegt werden.

Kann ich meine 50 Jahre alten Heizkörper mit dem Nahwäremnetz betreiben?

Das ist ohne weiteres möglich, aber nicht zu empfehlen, da bei einer solchen veralteten Technik vermutlich kein hydraulischer Abgleich möglich ist und somit mehr Wärme verbraucht wird, als im Haus eigentlich benötigt wird.

Unterschied Nahwärme und Fernwärme (Fernwärmenetze sind häufig an den Gaspreis gekoppelt)?

Wir sprechen in Fuchsstadt von einem Nahwärmenetz. Hier gibt es auch keinerlei Kopplung an Gas- oder Ölpreise. Die Genossenschaftsversammlung legt die Preise selbst fest. Von Fernwärmenetzen wird in der Regel gesprochen, wenn eine größere Anzahl von Anschlüssen meist über ein mehrere Kilometer entferntes Heizhaus versorgt wird.

Wie hoch ist die Vorlauftemperatur?

Die Vorlauftemperatur beträgt ca. 80 Grad Celsius.

Wie sicher ist die in der Kalkulation berücksichtigte Förderung von 40%?

Es gibt aktuelle mehrere Fördertöpfe und es sind aktuell auch noch weitere in Planung. Bei der Kalkulation wurde mit den 40% sogar der niedrigste angenommen. Es ist bei der aktuellen politischen Lage nicht zu erwarten, dass diese sinken, sondern eher steigen werden.

Bis wann ist die Fertigstellung geplant?

Ziel ist es in den nächsten zwei bis drei Jahren das Projekt abzuschließen.

Sind die vorgestellten Kosten für Anschluss, Grundgebühr und Wärmeabnahme fix oder können sich diese noch ändern?

Die Preise wurden aufgrund einer Kalkulation erhoben, in der bereits zu erwartende Preiserhöhungen und Reserven berücksichtigt sind. Die tatsächlichen Kosten bei Inbetriebnahme könnten bei enormen Änderungen der Rahmenbedingungen höher aber auch niedriger ausfallen. Letztendlich entscheidet die Genossenschaftsversammlung darüber wie die Kostenverteilung stattfindet. Entscheidend ist, dass kostendeckend gearbeitet werden kann.

Wäre nicht auch die Nutzung von Erdwärme sinnvoll?

Die Energiegewinnung ist hier vergleichsweise teuer und es wird viel Fläche benötigt.

Team Genossenschaft NAhwärme Fuchsstadt

Team:
Bürger von Fuchsstadt