NaturENERGIE-FUCHSstadt
Fragen und Antworten:
-> ein kompletter Neuanschluss ist in der Regel nicht möglich – ABER sie können das Rohr jetzt ins Haus legen lassen. Der Genossenschaftsanteil muss auch gleich bezahlt werden. Die Genossenschaftsversammlung wird entscheiden müssen für wen diese Härtefallregelung gilt und ab wann ein Abnahmezwang besteht und ob und in welcher Höhe Zusatzkosten während der Nichtnutzung entstehen.
-> Kosten und evtl. Anschlussfristen soll die Genossenschaftsversammlung entscheiden
-> So schnell wie möglich. Seriös nicht zu beantworten, da niemand die Verfügbarkeit von Handwerkern und Rohstoffen voraussagen kann. Wir bemühen uns jedoch um eine zügige Umsetzung. Wir werden hier natürlich sehr eng mit der Gemeinde zusammenarbeiten, um Synergien bei ohnehin anstehenden Baumaßnahmen zu nutzen.
-> ist schwierig zu beantworten, da es darauf ankommt wie die Abnehmer in den Straßen und im ganzen Ort verteilt sind. Je höher die Verdichtung des Teilnehmerkreises, desto wirtschaftlicher ist das Projekt.
-> Nicht unbedingt, wenn die Abnehmer sich auf einen kleineren Bereich konzentrieren, reduzieren sich auch die Kosten sehr stark.
-> Können wir nicht beantworten. Muss direkt beim Anbieter erfragt werden.
-> Wir sind im Moment dabei dafür eine Lösung z.B. mit mobilen Heizzentralen zu finden
-> Nein, da unterschiedliche Verbräuche über die Verbrauchskosten abgerechnet werden und damit Häuser mit höherem Verbrauch auch anteilig mehr vom Kredit abbezahlen. Lediglich bei gewerblichen oder öffentlichen Einrichtungen kann die Genossenschaftsversammlung über abweichende Genossenschaftsanteile entscheiden.
-> 15 Meter (ab Grundstücksgrenze) sind inkludiert. Bei größeren Entfernungen müssen die Mehrkosten vom Eigentümer übernommen werden.
-> Müssen wir berechnen lassen. Empfehlung von uns: Nachbaren schließen sich zusammen und führen es in Eigenregie mit einem gemieteten Bagger oder einem Kleinunternehmer aus der Region selbst durch.
-> Das Verlegen des Anschlusses incl. Aufgraben, Kernbohrung ins Haus, Zuschütten des Grabens, sowie der Anschluss des Netzes an die Übergabestation ist inkludiert. Sie zahlen die Arbeiten, die in ihrem Gebäude entstehen, um ihre bestehenden Leitungen an die Station anzuschließen. Außerdem liegt die Wiederherstellung der Außenanlagen (Pflastern, Pflanzen, …) in Ihrem Verantwortungsbereich.
-> Ja, bitte schreiben sie eine Mail an info@naturENERGIE-FUCHSstadt.de mit Angabe ihrer Telefonnummer und Adresse und welche Heizung sie im Moment betreiben. Wir melden uns dann zur Terminvereinbarung. Bevor es zur Umsetzung kommt, wird aber ohnehin ein Fachmann in jedes Haus kommen, um die individuelle Installation und den Wärmebedarf zu klären.
-> Es befinden sich nicht nur Fachleute im Planungsteam. Aber wir arbeiten mit Profis zusammen wie Nahwärmenetzplanern, einem Berater vom Genossenschaftsverband, der VR Bank und bei der Umsetzung mit einem Planungsbüro und Fachfirmen. Die finanzielle Umsetzbarkeit wird vom Genossenschaftsverband geprüft. Dort wird es eine Pflichtmitgliedschaft und jährliche Prüfungen geben.
-> Bei Bedarf gibt es einen weiteren Termin in oder kurz nach den Pfingstferien.
- -> Nach der Genossenschaftsgründung ist zunächst die Zahlung eines geringen Teilbetrags vorgesehen (die Höhe soll in der Genossenschaftsversammlung entschieden werden). Das ist nötig, damit die Genossenschaft handlungsfähig ist und erste Schritte zur Umsetzung des Projekts veranlassen kann. Der Restbetrag soll zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden. Prinzipiell haftet jedes Genossenschaftsmitglied auch nur mit seinem Genossenschaftsanteil. Ohne eine vernünftige Grundlage würde die Genossenschaft keinen Kredit in Millionen-Höhe bekommen. Auch der Genossenschaftsverband prüft zur Gründung und in jedem Folgejahr die wirtschaftliche Tragfähigkeit und steuert bei Auffälligkeiten rechtzeitig entgegen. Ihre Investition ist also in sicheren Händen.
-> natürlich erhält jeder, der nicht angeschlossen werden kann, seine bereits getätigten Zahlungen zurück und wird dann natürlich auch kein Genossenschaftsmitglied sein können. Wenn es aufgrund fehlender Verdichtung zu dieser Entscheidung kommen sollte, wäre es gut, wenn bei Nachbarn Werbung betrieben wird, damit ein Anschluss vielleicht doch möglich wird.
Zwar lässt sich anhand des jetzigen Verbrauchs grob ermitteln, wie viel Wärme bei Anschluss abgenommen werden muss, jedoch fand in vielen Häusern erfahrungsgemäß kein oder ein unzureichender hydraulischer Abgleich statt. Dadurch lassen sich in der Regel noch mal bis zu 15% der Wärmemenge sparen. Dieser hydraulische Abgleich wird in jedem Haus beim Anschluss durch eine Fachfirma geprüft und durchgeführt.
Als Faustformel für den Verbrauch gilt:
1 Liter Heizöl entspricht ca. 10 kWh. Da der Wirkungsgrad einer Ölheizung bei ca. 80% liegt und Sie im Gegensatz dazu im Nahwärmenetz nur die tatsächlich abgenommene Wärmemenge zahlen (Wirkungsgrad liegt hier sozusagen bei 100%) können Sie also von ca. 8 kWh pro verbrauchtem Liter Öl rechnen. Davon können Sie gegebenenfalls noch die Einsparung durch den hydraulischen Abgleich abziehen.
Wenn Sie also beispielsweise aktuell 2500 Liter Heizöl im Jahr verbrauchen, benötigen Sie voraussichtlich zwischen 17.000 und 20.000 kWh im Nahwärmenetz.
Prinzipiell gibt es auch hierfür technische Lösungen. Am besten wird das individuell bei einem Vorort-Termin geklärt.
Technisch ist das möglich, aber wesentlich teurer, als die übliche Verlegung. Im Einzelfall muss entschieden werden, ob das notwendig und finanziell tragbar ist. Es wäre aber auch generell denkbar bei Übernahme der Mehrkosten ein solches Verfahren anzuwenden.
Die Dimensionierung der Kessel und des Rohrleitungsnetzes wird aufgrund der eingegangen Anmeldungen geplant. Wird tatsächlich viel weniger Wärme abgenommen, dann funktioniert die Kostenkalkulation nicht mehr, weil die hohen Investitionskosten nicht mehr durch die geplanten Einnahmen gedeckt werden können. Zudem entstehen dadurch auch höhere Wärmeverluste in (vorübergehend) überdimensionierten Leitungen. Es bestünde die Gefahr, den Kredit nicht mehr ausreichend bedienen zu können. Es wird möglicherweise dennoch Einzelfälle geben können, bei denen ein Anschluss gelegt wird, ohne gleich Wärme abnehmen zu müssen. Die genauen Bedingungen hierfür muss die Genossenschaftsversammlung festlegen.
Die Trasse soll so nah wie möglich an die Grundstücksgrenze gelegt werden. Bei entsprechend großer Resonanz ist auch eine Anbindung straßenseitig denkbar. In Extremfällen könnten Grabungsarbeiten in Eigenregie die Kosten deutlich senken.
Ein Teil der geplanten 8.000€ soll kurz nach der Genossenschaftsgründung eingezahlt werden, damit die Genossenschaft handlungsfähig ist und entsprechende Planungsbüros beauftragen kann. Den genauen Zeitpunkt, sowie die Höhe der Erst- und Restzahlung legt die Genossenschaftsversammlung fest.
Nach Ausführungen unseres Försters wird ein Großteil über den gemeindeeigenen Wald abzudecken sein. Selbstverständlich bekommen wir das Holz zwar nicht umsonst, aufgrund der kurzen Anfahrtswege wird der Bezug aber sehr günstig sein. Bei weiterem Bedarf soll in jedem Fall bevorzugt Holz aus umliegenden Wäldern bezogen werden.
Generell soll bei der Auswahl der Brennkessel darauf geachtet werden, dass möglichst vielseitige Brennstoffe verfeuert werden können. Aufgrund des aktuell großen Angebots in den Fuschter und angrenzenden Wäldern kann man diese Variante aber zunächst zurückstellen und darauf zurückgreifen, wenn die Versorgungssituation knapp werden sollte.
Mit Inbetriebnahme des jeweiligen Gebäudes.
Kommen Sie auf uns zu! Wenn klar sein sollte, dass der Anschluss verwirklichbar ist, könnte auch schon vorab die Leitung oder ein Leerrohr verlegt werden.
Das ist ohne weiteres möglich, aber nicht zu empfehlen, da bei einer solchen veralteten Technik vermutlich kein hydraulischer Abgleich möglich ist und somit mehr Wärme verbraucht wird, als im Haus eigentlich benötigt wird.
Wir sprechen in Fuchsstadt von einem Nahwärmenetz. Hier gibt es auch keinerlei Kopplung an Gas- oder Ölpreise. Die Genossenschaftsversammlung legt die Preise selbst fest. Von Fernwärmenetzen wird in der Regel gesprochen, wenn eine größere Anzahl von Anschlüssen meist über ein mehrere Kilometer entferntes Heizhaus versorgt wird.
Die Vorlauftemperatur beträgt ca. 80 Grad Celsius.
Es gibt aktuelle mehrere Fördertöpfe und es sind aktuell auch noch weitere in Planung. Bei der Kalkulation wurde mit den 40% sogar der niedrigste angenommen. Es ist bei der aktuellen politischen Lage nicht zu erwarten, dass diese sinken, sondern eher steigen werden.
Ziel ist es in den nächsten zwei bis drei Jahren das Projekt abzuschließen.
Die Preise wurden aufgrund einer Kalkulation erhoben, in der bereits zu erwartende Preiserhöhungen und Reserven berücksichtigt sind. Die tatsächlichen Kosten bei Inbetriebnahme könnten bei enormen Änderungen der Rahmenbedingungen höher aber auch niedriger ausfallen. Letztendlich entscheidet die Genossenschaftsversammlung darüber wie die Kostenverteilung stattfindet. Entscheidend ist, dass kostendeckend gearbeitet werden kann.
Die Energiegewinnung ist hier vergleichsweise teuer und es wird viel Fläche benötigt.